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Einleitung
Das derzeit gültige Tierschutzgesetz (TschG) schreibt in seinem § 9, Abs. 1 fest, daß Tierversuche nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die die dafür erforderlichen Fachkenntnisse haben.
In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des TschG heißt es u.a. "daß die geforderten Fachkenntnisse in der Regel durch geeignete Ausbildung oder berufliche Erfahrung erworben werden" bzw. "daß die Anforderungen, die an diese Fachkenntnisse gestellt werden müssen, unterschiedlich sind und daß sie der jeweils auszuübenden Tätigkeit bei der Durchführung von Tierversuchen entsprechen sollten". Das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere fordert in seinem Artikel 26 "daß Personen die Verfahren durchführen, am Verfahren teilnehmen oder im Verfahren verwendete Tiere pflegen, einschließlich der Überwachung, eine angemessene Bildung und Ausbildung haben müssen". In den multilateralen Konsultationen über dieses Übereinkommen empfiehlt der Europarat am 30.11.1993 in Straßburg, daß "zur Erlangung von versuchstierkundlichen Fachkenntnissen ein Grundkurs besucht werden sollte".
Diese gesetzlichen Auflagen und/oder Empfehlungen, aber auch die anstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes führte dazu, daß der Ausschuß für Ausbildung der GV-SOLAS beauftragt wurde, eine Empfehlung für die Bundesrepublik Deutschland zu den Lehrinhalten für die Aus- und Weiterbildung von Personen, die Tierversuche durchführen bzw. an deren Durchführung beteiligt sind, zu erarbeiten. Diese liegt vor, wurde vom Vorstand akzeptiert und wird hiermit veröffentlicht. Leider liegt die entsprechende FELASA-Empfehlung - Kategorie B - noch nicht offiziell vor. Der Ausschuß hätte sie gern an dieser Stelle veröffentlicht.
Des weiteren werden die Ergebnisse einer Umfrage über die im Fach Versuchtierkunde angebotenen, nicht kommerziellen Seminare und Kurse publiziert. Dies erfolgt in Form von zwei Tabellen und Adressenlisten der für diese Kurse bzw. Seminare verantwortlichen Personen. Ziel ist es, interessierten Personen die Möglichkeit zu geben, sich anhand dieser Tabellen über die angebotenen Seminare/Kurse u/o. deren Inhalte zu informieren. Falls dadurch das Interesse geweckt werden sollte, an einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen, muß der Betroffene sich dann mit dem Kursleiter - deshalb die Adressenliste - direkt in Verbindung setzen.
Dieser Ausschuß hat von den Mitgliedern der GV-Solas den Auftrag erhalten, alle vier FELASA-Empfehlungen zu übersetzen. Aus diesem Grund enthält dieses Heft die Übersetzung der Empfehlung für die Kategorie C - Personen die für die Leitung von Tierversuchen verantwortlich sind.
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