GV-SOLAS

Gesellschaft für Versuchstierkunde

Ziele und Aufgaben

  • Primärer Ansprechpartner für Gesetzgeber und Öffentlichkeit zu Fragen der Versuchstierkunde und des Tierschutzes
  • Bildung von Arbeitsausschüssen zur Erstellung wissenschaftlicher Informationen und Publikationen mit Empfehlungscharakter
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung der mit Tierversuchen befassten Personen, Zertifizierung entsprechender Kurse
  • Vergabe des Titels „Fachwissenschaftler für Versuchstierkunde GV-SOLAS“ (s. „Ausschuss Fachwissenschaftler“)
  • Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen
  • Förderung der wissenschaftlichen Aktivität der Mitglieder
  • Förderung versuchstierkundlicher Forschungsvorhaben (s. unten „Forschungsförderung“)
  • Vergabe von Preisen für exzellente versuchstierkundliche Arbeiten
  • Mitgliedschaft und Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien und Vereinigungen (z.B. FELASA, ICLAS, VBIO), (s. „Zusammenarbeit“)

VORSTAND DER GV-SOLAS 2022

PositionNameE Mail

Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung der ordentlichen Mitglieder. Die Wahl gilt als erfolgt, wenn einfache Stimmenmehrheit vorliegt. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der zwei Vize-Präsidenten/-Präsidentinnen ist möglich. Für den Sekretär/ die Sekretärin, den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin und die Vorstandsmitglieder für besondere Aufgaben ist eine zweimalige Wiederwahl möglich.

BEIRAT DER GV-SOLAS

PositionNameE Mail

Ordentliches Mitglied der GV-SOLAS kann jede an der Versuchstierkunde interessierte Person werden. Die Gesellschaft kann auch Firmen bzw. Organisationen als fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht) aufnehmen.

Jedes Mitglied kann wählen, ob sie/er die Zeitschrift „Laboratory Animals“ als offizielles Organ der Gesellschaft für Versuchstierkunde beziehen möchte.

Bei Antrag auf eine Mitgliedschaft sind aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zwei Bürgen zu benennen.

Mitgliedschaft MIT Bezug von „Laboratory Animals“ OHNE Bezug von Laboratory Animals
Ordentliche Mitglieder 70,00 € 35,00 €
Mitglieder im Ruhestand 70,00 € 35,00 €
Auszubildende keine Option 10,00 € (ohne Stimmrecht)
Fördernde Mitglieder 150,00 € (ohne Stimmrecht) keine Option

Bei Auslandsüberweisungen muss darauf geachtet werden, dass die Bankgebühren nicht zu Lasten des Vereins gehen, sondern der volle Beitrag dem Verein gut geschrieben wird.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag unter dem Betreff „Mitgliedschaft GV-SOLAS“ an sekretariat(at)gv-solas.de. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgen ordentliche Mitglieder der GV-SOLAS sein müssen, die grundsätzlich nicht beide aus dem Institut des Antragstellers sein dürfen. Die Neuaufnahmen finden jeweils quartalsweise statt.

Satzung der Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society for Laboratory Animal Science (GV-SOLAS)

Stand 24.09.2021

Satzung als PDF:Satzung GV-SOLAS 2021

Satzung

der Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society for Laboratory Animal Science (GV-SOLAS)

Stand 24.09.2021

§ 1

Die „Gesellschaft für Versuchstierkunde“ (GV -SOLAS) ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Biberach an der Riss. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der §§ 51-66 AO 1977. Die Gesellschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss versuchstierkundlich interessierter Personen und Institutionen, die den Vereinszweck der GV-SOLAS unterstützen. Die GV-SOLAS hat den Zweck, die Wissenschaft auf dem Gebiet der Versuchstierkunde und ihrer Nutzanwendung zu fördern und zu verbreiten. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch Vortragstagungen, die Bildung von Arbeitsausschüssen über Spezialfragen des Fachgebietes, die Publikation der Ergebnisse der Arbeitsausschüsse, sowie Vergabe von Forschungsaufträgen und Ausschreibung von Preisen für wissenschaftliche Arbeiten und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach bestimmten Richtlinien.

§ 2

  • Bewerbungen um eine Mitgliedschaft nimmt der Vorstand schriftlich entgegen. Vorstand und Beirat entscheiden über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gründe für die Nichtaufnahme werden nicht bekannt gegeben. Die Aufnahme ist erst nach Eingang des Mitgliedbeitrages rechtskräftig.
  • Mit der Aufnahme werden gleichzeitig die Bestimmungen dieser Satzung anerkannt.
  • Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich jede an der Versuchstierkunde interessierte Person werden. Es sind zwei Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zu benennen, die grundsätzlich nicht beide aus dem Institut des Antragstellers sein dürfen und die ihre Bürgschaft durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen.
  • Institutionen die bereit sind, die Ziele der GV-SOLAS zu unterstützen, können von Vorstand und Beirat zu fördernden Mitgliedern ernannt werden. Sie haben kein Stimmrecht.
  • Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Versuchstierkunde erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch einstimmigen Beschluss von Vorstand und Beirat.
  • Zwecks Förderung der wissenschaftlichen Beziehungen zu anderen Gesellschaften können korrespondierende Mitglieder ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag von Vorstand und Beirat durch Wahl in der Mitgliederversammlung.
  • Die Gesellschaft kann ordentlichen Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen die Führung einer von ihr definierten Berufsfachbezeichnung gestatten. Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Berufsfachbezeichnung sind in einer Geschäftsordnung zu fixieren und durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.
  • Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende des Jahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde, durch schriftliche Austrittserklärung beim Vorstand. Außerdem erlischt die Mitgliedschaft:
    • durch den Tod,
    • durch Streichung, wenn das Mitglied das Ansehen der GV-SOLAS schädigt oder seiner Beitragsverpflichtung nicht nachkommt. Über die Streichung entscheidet der Vorstand.
  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, den durch die Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag jährlich zu den festgelegten Terminen zu entrichten.
  • Ordentliche Mitglieder, die das Journal „Laboratory Animals“ nicht beziehen möchten, können einen reduzierten Mitgliedsbeitrag beantragen. Anträge auf Änderung des Mitgliedsstatus sowie von Kündigungen müssen bis zum 30.11. des Vorjahres im Sekretariat eingegangen sein damit sie ab dem 01.01. des Folgejahres wirksam werden können. Unterjährige Änderungen oder Kündigungen sind ausgeschlossen.

§ 3

  • Die Organe der Gesellschaft bestehen aus:
    • dem Vorstand,
    • dem Beirat,
    • der Mitgliederversammlung.
  • Der Vorstand besteht aus:
    • einem Präsidenten/ einer Präsidentin,
    • zwei Vize-Präsidenten/ -Präsidentinnen,
    • einem Sekretär/ einer Sekretärin,
    • einem Schatzmeister/ einer Schatzmeisterin,
    • bis zu zwei Vorstandsmitgliedern für besondere Aufgaben.
  • Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung der ordentlichen Mitglieder. Die Wahl gilt als erfolgt, wenn einfache Stimmenmehrheit vorliegt. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der zwei Vize-Präsidenten/-Präsidentinnen ist möglich. Für den Sekretär/ die Sekretärin, den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin und die Vorstandsmitglieder für besondere Aufgaben ist eine zweimalige Wiederwahl möglich.
  • Neugewählte Vorstandsmitglieder übernehmen die Geschäfte am 1. Januar des der Wahl folgenden Jahres. Bis dahin bleibt der frühere Vorstand im Amt.
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten/ die Präsidentin, die Vize-Präsidenten/ Vize-Präsidentinnen, den Sekretär/ die Sekretärin oder den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin vertreten, wobei jeweils zwei Personen aus diesem Kreis gemeinsam zur Vertretung berufen sind (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
  • Der Beirat besteht aus den Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse, dem Sprecher/ der Sprecherin der fördernden Mitglieder (beratend), den von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählten Personen und den Vertretern der Gesellschaft in anderen Gremien und Vereinigungen. Die Mitglieder des Beirates können für höchstens drei Wahlperioden (neun Jahre) im gleichen Amt bleiben.
  • Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern und den fördernden Mitgliedern (beratend).

§ 4

  • Zu den Vorstandssitzungen lädt der Präsident/ die Präsidentin ein.
  • Der Mitgliederversammlung ist es vorbehalten, durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu entscheiden über
    • Wahl des Vorstandes,
    • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
    • Wahl der Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen,
    • Entlastung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin,
    • Entlastung des Vorstandes,
    • Wahl der Vorsitzenden und Mitglieder der Arbeitsausschüsse,
    • Wahl von Mitgliedern in andere Gremien, Kommissionen und Vereinigungen,
    • Vorschlag von Ort, Zeit und Themen für die nächste Vortragstagung,
    • Vorschlag von Tagesordnungspunkten für die nächste Mitgliederversammlung,
    • Bestätigung von Geschäftsordnungen.
  • Über die Zusammenarbeit der Gesellschaft mit anderen Organisationen entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit aller anwesenden ordentlichen Mitglieder. Die Gesellschaft kann sich durch gewählte Mitglieder in nationalen und internationalen Gremien und Vereinigungen vertreten lassen.
  • Auf schriftlichen Antrag von 30% der Mitglieder muss der Vorstand innerhalb von acht Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
  • Die Rechnungsprüfung zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder der GV-SOLAS. Nach ihrem Bericht ist der Mitgliederversammlung der Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin zu stellen.
  • Der Präsident/ die Präsidentin erstattet der Mitgliederversammlung Bericht über den zurückliegenden Geschäftszeitraum und sorgt gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung beurkundet der Sekretär/ die Sekretärin.

§ 5

  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung statt.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Anschrift gerichtet ist. Das Einladungsschreiben und die Tagesordnung können auch in elektronischer Form als E-Mail mit Anhang (z. B. einer PDF-Datei) an diejenigen Mitglieder verschickt werden, die einer solchen telekommunikativen Zustellungsart zuvor zugestimmt haben.
  • Die Gesellschaft veranstaltet in der Regel in jedem Jahr eine Vortragstagung, an der auch Nichtmitglieder teilnehmen können.
  • Zur Bearbeitung von Spezialfragen des Fachgebietes werden Arbeitsausschüsse gebildet. Die Aufgaben werden den Ausschüssen vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung zugewiesen. Der Vorstand kann Prioritäten festlegen. Zur Mitwirkung in den Arbeitsausschüssen können auch Nichtmitglieder gebeten werden. Die Vorsitzenden erstatten den Mitgliedern jährlich einmal Bericht. Die Mitglieder der Ausschüsse sind alle drei Jahre zu wählen. Die Amtsdauer der Vorsitzenden ist auf drei Wahlperioden (neun Jahre) begrenzt. Die Arbeitsausschüsse sind nach Erfüllung ihrer Aufgaben aufzulösen, desgleichen wenn sie zwei Jahre nicht getagt haben. Mitglieder dieser Arbeitsausschüsse verlieren die Mitgliedschaft im Ausschuss, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht teilgenommen haben und dem/ der Vorsitzenden eine schriftliche Stellungnahme zu den Tagesordnungspunkten nicht zugeleitet haben. Die Ausschüsse, d.h. der/ die Vorsitzende zusammen mit den von der Mitgliederversammlung gewählten Ausschussmitgliedern, sind für den Inhalt der erarbeiteten und gegebenenfalls zur Publikation vorgesehenen Ergebnisberichte voll verantwortlich. Der Entscheid zur Freigabe der Ausschusspapiere für eine Publikation wird vom Vorstand zusammen mit dem Beirat getroffen und bedarf der einfachen Mehrheit.
  • Die Interessen der Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technischen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen werden durch den Arbeitsausschuss „Interessengemeinschaft der Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und des technischen Personals (IGTP)“ wahrgenommen. Die Aufgaben der IGTP sind die Fort- und Weiterbildung für Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technische Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Versuchstierbereich.

§ 6

Die Satzung kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung geändert werden.         Entsprechende Anträge müssen mindestens   drei Monate          vor      der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingebracht und der Entwurf muss spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zusammen mit der Einladung den Mitgliedern besonders bekannt gemacht werden.

§ 7

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§ 8

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

§ 9

Personen dürfen weder durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, noch durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 10

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft sowie bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung einer oder mehreren steuerbegünstigten Körperschaften zu, die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung der Lebenswissenschaften zu verwenden haben. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens bedürfen der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

GV-SOLAS 2021 ©

 

Die Zielsetzung der Versuchstierkunde ist es, optimale Bedingungen für die Durchführung der momentan noch erforderlichen Tierversuche zu gewährleisten und sicherzustellen, dass valide und reproduzierbare Ergebnisse erzielt werden. Experimente mit Tieren müssen auf die schonendste Art und Weise durchgeführt und auf das absolut erforderliche Minimum reduziert werden. Einen wichtigen Aspekt stellt in diesem Kontext die Einbindung der 3R zur Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere dar. Hierfür ist nicht nur fundiertes Wissen auf dem Gebiet der Versuchstierkunde, sondern auch wissenschaftliche Kreativität und Kompetenz notwendig.

Der Fachtitel „Fachwissenschaftler/-in Versuchstierkunde GV-SOLAS /Expert for Laboratory Animal Science GV-SOLAS“ soll es den auf diesem Gebiet tätigen Wissenschaftlern/-innen ermöglichen, offiziell als sachverständig anerkannt zu werden. Mit dem Titel qualifiziert man sich für wissenschaftliche Funktionen im tierexperimentellen/versuchstierkundlichen Bereich, wie zum Beispiel der Tierhausleitung, Verantwortung für Tierhaltungsgenehmigungen (§11 TierSchG) oder in Ausnahmefällen auch für die Funktion des Tierschutzbeauftragten (§10 TierSchG/§5 TierSchVersV).

Das fundierte Fachwissen über Versuchstiere stellt unsere Basis für die tägliche Arbeit dar. Zucht und Haltung, Planung und Experiment können ebenso wie Aus-, Fort- und Weiterbildung nur optimal umgesetzt werden, wenn wir unser versuchstierkundliches Wissen ständig vertiefen und erweitern.

Aufgrund der Vielzahl der Spezies gibt es viele Ansatzpunkte. Jede/r Kollege/in kennt die Situation, im täglichen Betrieb einem Sachverhalt zu begegnen, der nicht zufriedenstellend geklärt ist und den es sich zu erforschen lohnt.
Viele Tierhaltungen verfügen als reine Serviceinrichtungen innerhalb der wissenschaftlichen Institutionen jedoch nicht über finanzielle Möglichkeiten zur Umsetzung von versuchstierkundlichen Forschungsprojekten.

Die GV-SOLAS unterstützt jährlich ein versuchstierkundliches Forschungsvorhaben mit bis zu 25.000,00 €. Damit möchte die GV-SOLAS einen Beitrag dazu leisten, wie Ideen für die Vertiefung der versuchstierkundlichen Kenntnisse in ein konkretes Projekt umgesetzt werden können.

Bitte informieren Sie sich gern auf dieser Seite über die Antragstellung!

ANTRAG AUF FORSCHUNGSFÖRDERUNG DURCH DIE GV-SOLAS

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welchen Umfang und Zielsetzung hat die Förderung?

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Mitglied der GV-SOLAS sein.
  • Die maximale Förderungssumme beträgt 25.000 €.
  • Die Förderung soll vorzugsweise eine Anschubfinanzierung darstellen. Die Weiterfinanzierung der Projekte durch andere Geldgeber (z.B. DFG) ist erwünscht.
  • Das Versuchsvorhaben sollte so geplant sein, dass die Arbeiten innerhalb von 2 Jahren zum Abschluss gebracht werden können.
  • Mit der Annahme von Fördermitteln der GV-SOLAS verpflichtet sich der Antragsteller/die Antragstellerin, über den Fortgang des Projekts zu berichten. Als Ersatz für die Berichte werden auch Vorträge oder Poster (sofern diese im Rahmen einer Jahrestagung der GV-SOLAS präsentiert wurden) sowie Publikationen oder Publikationsmanuskripte akzeptiert.

Einsendung

Der vom Antragsteller und Institutsleiter signierte Antrag ist per E-Mail zusammen mit dem Lebenslauf und der Publikationsliste des Antragstellers einzureichen bei:
Ulrike Teichmann
forschungsfoerderung@gv-solas.de

Bitte fassen Sie Ihre verschiedenen Dokumente (Antrag, Lebenslauf, Publikationsliste) in EINEM pdf-Dokument zusammen.

Deadline

Anträge können jährlich bis zum 31.10. eingereicht werden.
Die Antragsteller erhalten bis spätestens 15.12. eine Eingangsbestätigung. Nur vollständige und termingerecht eingegangene Anträge werden bearbeitet. Die eingegangenen Anträge werden bis spätestens 15.01. des Folgejahres begutachtet. Auf der Basis der Gutachten wählen Vorstand und Beirat der GV-SOLAS ein Vorhaben zur Förderung aus und entscheiden über Förderungsvolumen und Auszahlungsmodalitäten. Die Antragsteller werden bis zum 31.03. über das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens informiert.

Begutachtungsverfahren

  • Der Vorstand der GV-SOLAS wählt mindestens zwei Fachgutachter aus, die den Antrag beurteilen.
  • Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender fünf Kriterien:
    • Antragsform (Klarheit und Übersichtlichkeit des Antrags)
    • Planung des Arbeitsprogramms (adäquate Methoden, adäquate Versuche, Eignung des Programms zur Beantwortung der spezifischen wissenschaftlichen Fragestellung)
    • Versuchstierkundliche Relevanz und Aktualität
    • Originalität (Neuartigkeit / Kreativität des Projekts)
    • Beitrag zum 3R-Prinzip
  • Die Gutachter sollten nicht aus dem Institut des Antragsstellers stammen und keine anderweitige Zusammenarbeit mit dem Antragsteller haben, um Interessenskonflikte zu vermeiden
  • Die Antragsteller verpflichten sich zum Einhalten der ARRIVE-Guidelines (www.nc3rs.org.uk/ARRIVE).
  • Für die Planung werden die PREPARE-Guidelines empfohlen (https://norecopa.no/PREPARE).

Der Ausschuss für Ausbildung befasst sich mit der Optimierung der versuchstierkundlichen  Aus-, Fort und Weiterbildung, insbesondere unter Berücksichtigung der 3R. Eine Hauptaufgabe des Ausschusses liegt in der Zertifizierung von versuchstierkundlichen Kursen. Dabei können ganze Kurskonzepte (EU Funktion A/B/D) oder auch einzelne Module (z.B. tierartspezifisches Modul, OP-Modul o.ä.) bewertet werden. GV SOLAS zertifizierte Kurse stehen für standardisierte Ausbildung auf höchstem Niveau unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzaspektes.

Ablauf der Kurszertifizierung:

  • Digitale Einreichung der Unterlagen
    • Antragsformular mit allen Anlagen (s. auch https://www.gv-solas.de/dokumente/)
    • vollständige Kursunterlagen inklusive Präsentationen, Skripten, Lehrmaterialien etc.
    • Beschreibung und Stundenplan des praktischen Teils
  • Prüfung der Unterlagen durch die Ausschussmitglieder
  • Austausch mit den Kursverantwortlichen bei Rückfragen und ggf. Vor-Ort-Audit
  • Zertifizierung des Kurses für 3 Jahre mit der Möglichkeit einer anschließenden Rezertifizierung im beschleunigten Verfahren

Für die Zertifizierung und alle sonstigen Fragen zur versuchstierkundlichen Ausbildung wenden Sie sich bitte an ausbildung@gv-solas.de.

Sprecherin: Dipl. biol. Nadine Sündermann – foerdermitglieder@gv-solas.de

Stellv. Sprecher: Florian Kellner-Fendt

Ziele und Aufgaben: Die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft steht jeder Person, jeder Firma bzw. jeder Institution offen, die die Arbeit der Gesellschaft für Versuchstierkunde finanziell und inhaltlich unterstützen möchte.

Die fördernden Mitglieder sind über ihre/n Sprecher/in im wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft vertreten und werden von ihr/ihm über die laufenden Arbeiten und Ziele der GV informiert. Daher ermöglicht die Mitgliedschaft eine enge Vernetzung und damit den Austausch zwischen Industrie und dem Wissenschaftsbereich der Versuchstierkunde.

Fördermitglieder werden bei der Vergabe von Ausstellungsflächen im Rahmen von Tagungen mit Industrieausstellung bevorzugt berücksichtigt.

Organisation: Die Gründung dieses Ausschusses erfolgte Mitte der siebziger Jahre. Zurzeit gibt es 70 fördernde Mitglieder. Der Sprecher der fördernden Mitglieder wird jeweils für drei Jahre aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Gleiches gilt für den Stellvertreter.

Pro Jahr wird mindestens eine Sitzung der Fördernden Mitglieder der GV-SOLAS abgehalten.

Liste der Fördernden Mitglieder (Stand 05.07.2023):

AAALAC International
Abbott Laboratories GmbH
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Abedd Lab & Vet Services GmbH
Agenda Resource Management GmbH
Altromin Spezialfutter GmbH & Co. KG
ANT-Tierhaltungsbedarf
a-tune software AG
Bayer AG
berliner kompaktkurse- eine Kursreihe der berliner fortbildungen
Carfil Quality – Life Science Equipment
Charles River Research Models and Services
DIOP GmbH & Co. KG
Doranth Post Architekten GmbH
Dustcontrol GmbH
E-Joy.2 Corp
Envigo
Eurolabors AG
Evotec SE
FineScienceTools GmbH
Galilei Software GmbH
GIM Gesellschaft für Innovative Mikrobiologie mbH
Granovit AG
GVG Diagnostics GmbH
Hobart GmbH
Hugo Sachs Elektronik Havard Apparatus GmbH
IBS Tecnomara GmbH
Instech Laboratories
ISTA
IS Insect Services GmbH
Janvier Labs
Labor LS SE & Co. KG
Marshall Bioresources
MATACHANA Germany GmbH
Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik
Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung
MMM Münchner Medizin GmbH
Omikron Systems GmbH
Ortner Reinraumtechnik GmbH
PEA Anlagenbau GmbH
Permanon GmbH
Plexx B.V.
Provadis Partner für Bildung und Beratung
QM Diagnostics BV
Regierung von Unterfranken
Rheinische Akademie Köln GmbH
Roche Diagnostics GmbH
SAFE Complete Care Competence
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Scanbur A/S
Scionics Computer Innovation GmbH
ssniff Spezialdiäten GmbH
Steris Deutschland GmbH
Taconic Biosciences GmbH
Tecniplast Deutschland GmbH
Tecniplast S.p.A
Tecniplast Suisse AG
Thomsen GmbH & Co. KG
Transnetyx, Inc.
Triple A Trading (3AT)
TS Group Holland B.V.
TSE Systems GmbH
UNO Roestvaststaal B.V.
Winterhoff Edelstahl GmbH
Zoonlab GmbH

Mitgliedersuche: Es werden immer Mitglieder gesucht, die die Arbeit der Gesellschaft finanziell und inhaltlich z.B. mit Fachexpertise unterstützen möchten.

Die GV-SOLAS lebt durch ihre Mitglieder, die die Ziele der GV-SOLAS unterstützen!  Besonders hervorheben möchten wir hier die Ehrenmitglieder, die sich durch ihre besonders langjährige Mitgliedschaft (50 Jahre) oder besondere Verdienste in der Versuchstierkunde oder im Tierschutz  durch hervorragende wissenschaftliche Forschung, Mitarbeit in Gremien der GV-SOLAS oder nachhaltige Lehrtätigkeit verdient gemacht haben. Ihnen gilt unser herzlicher Dank!

Ehrenmitglieder (langjährige Verdienste): Ehrenmitglieder (50 Jahre Mitgliedschaft):
Dr. med. vet. Jens Dimigen, Hamburg
Dr. Reinhart Kluge (✝︎), Spangenberg
Prof. Dr. Klaus Militzer, Velbert
Dr. Werner Nicklas, Gaiberg
Dr. Dieter Wolff, Berlin
Prof. Dr. Klaus Bonath, Giessen
Prof. Dr. Norbert Juhr, Berlin
Dr. Jürgen Maeß, Hannover
Dr. med. vet. Klaus Ulrich Meier, Fussgönheim
Dr. med. vet. Gunter Meyer, Soltau
Prof. Dr. Walter Rossbach, Rheinfelden
Prof. Dr. Herbert Strasser, Kelkheim
Dr. med. vet. Heinz Weber, Biberach

Zusammenarbeiten mit anderen Fachgesellschaften

ENTWICKLUNG DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT* 

Sehr früh wurde von England ausgehend eine internationale Zusammenarbeit bei der Arbeit mit Versuchstieren angestrebt, was 1956 zur Gründung von ICLA (International Committee for Laboratory Animals) führte (1979 in ICLAS – International Council for Laboratory Animal Science – umbenannt). 1969 wurde die GV als Scientific Member in ICLAS aufgenommen.

Im Zuge der Vereinigung der europäischen Gesellschaften für Versuchstierkunde zur FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations; Gründung 1979 in Utrecht) beschloss die GV den englischen Namenszusatz SOLAS (Society for Laboratory Animal Science). Gemeinsame Tagungen der GV-SOLAS mit der FELASA finden seit 1981 im Dreijahresrhythmus statt.

(mod. nach “Entwicklung der Versuchstierkunde in Deutschland“ Diss. Andreas Seide, TiHo Hannover 1996, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. H. Hackbarth; * mod. nach Wolf H. Weihe, 1989, 27. Tagungsband, Hannover, „25 Jahre GV“)

Geschichtliches

Die ersten Impulse zur Entwicklung und Etablierung der Versuchstierkunde in Europa gingen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Großbritannien aus. Unter dem Einfluss des 1876 verabschiedeten „Animal Cruelty Acts“ wurden nicht nur die Qualität und die Zahl der Tierversuche überwacht, sondern auch die Bemühungen intensiviert, eine Verbesserung des hygienischen und genetischen Standards zu erreichen. Während es in Großbritannien 1926 zur Gründung der University Federation of Animal Welfare und 1938 zur Gründung der gleichnamigen Vereinigung kam und damit die Bemühungen um eine Standardisierung vorangetrieben wurden, wurde in Deutschland die Haltung und Zucht der Versuchstiere zumindest in kleineren Instituten von Tierpflegern durchgeführt. Die Versuchstierkunde im eigentlichen Sinne gab es noch nicht. Die Entwicklung der Versuchstierkunde als eigenständige Wissenschaftsdisziplin begann in Deutschland in den 1950er Jahren. Vor der Gründung der Gesellschaft für Versuchstierkunde haben in der Bundesrepublik drei Interessengruppen existiert:

a) der Arbeitskreis für Versuchstierfragen an den Dahlemer Instituten der Freien Universität Berlin seit 1956,

b) der Arbeitsausschuss für Versuchstierfragen am Zentralinstitut für Versuchstierzucht in Hannover seit 1958, und

c) der Arbeitskreis für Versuchstierkunde seit Sommer 1963. Dieser Arbeitskreis ist als direkter Vorläufer der Gesellschaft für Versuchstierkunde anzusehen.

In der DDR wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe für Versuchstierkunde bis 1969 hinausgezögert, da zunächst die Hoffnung bestand, in die westdeutsche Gesellschaft für Versuchstierkunde eintreten zu können. Dies ließen die politischen Verhältnisse jedoch nicht zu.

Die Gesellschaft für Versuchstierkunde war die erste europäische Vereinigung für Versuchstierkunde. Die Gründungsversammlung der Gesellschaft, an der 73 Personen teilnahmen, trat am 30. April 1964 in Wiesbaden zusammen. Nachdem man sich hier nicht auf einen Entwurf einer Satzung einigen konnte, wurde ein Satzungsausschuss eingesetzt. Er bestand aus sieben Personen unter Vorsitz von Dr. Werner Wilk, Biberach. Dieser Ausschuss erarbeitete die revidierte Fassung der Satzung, die auf der 2. Tagung am 20. Oktober 1964 von der Mitgliederversammlung in Hannover verabschiedet wurde. Im Anschluss wurde der erste Vorstand gewählt:

  • Vorsitzender Prof. Dr. Dr. K. Drepper, Berlin-Dahlem
  • 1. stellvertretender Vorsitzender Dr. R. Loosli, Füllinsdorf, Schweiz
  • 2. stellvertretender Vorsitzender Dr. U. Haakh, Tübingen
  • Schatzmeister Dr. W. Schumacher, Frankfurt am Main Schriftführer Dr. W. Jöchle, Brunnthal 2

Um die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen, wurden vier Arbeitsausschüsse eingerichtet:

  1. Arbeitsausschuss für die Wahl des Tiermaterials, Leiter: Prof. G.H.M. Gottschewski, Max-Planck-Institut für Tierzucht und Tierernährung, Mariensee
  2. Arbeitsausschuss für die Methodik der SPF-Tierhaltung, Leiter: Prof. G. Wellmann, Bundesgesundheitsamt, Max-von-Pettenkofer-Institut, Berlin-Dahlem
  3. Arbeitsausschuss für Fütterung und Ernährung, Leiter: Prof. Dr. Dr. H. Drepper, Universität München
  4. Arbeitsausschuss für Standardisierung von Methoden der Versuchstierhaltung, Leiter: Dr. Wilk, Fa. Dr. Karl Thomae, Biberach.

Als Organ für Bekanntmachungen der Gesellschaft wurde die im VEB Gustav Fischer Verlag erscheinende „Zeitschrift für Versuchstierkunde“ vorgeschlagen. Mit der Aufnahme diesbezüglicher Verhandlungen wurde Dr. Spiegel, Hannover, beauftragt. Bei dieser Zeitschrift handelte es sich um die erste versuchstierkundliche Zeitschrift im internationalen Buchhandel überhaupt. Der 1. Band erschien 1961. Herausgeber waren P. Cohrs, H. Heinecke und A. Spiegel. Sie wiesen in ihrem Geleitwort auf die steigende Bedeutung der Versuchstierkunde hin und sahen die Aufgabe der Zeitschrift in der Sammlung einschlägiger Publikationen, da diese bisher sehr verstreut in verschiedenen Zeitschriften, Kongressberichten oder Mitteilungen von Institutionen erschienen waren. Unter dem Titel „Zeitschrift für Versuchstierkunde“ erschien das Journal bis 1990, Band 33. Nachfolgewerk wurde die Zeitschrift „Journal of Experimental Animal Science“, deren Band 34 im Januar 1991 erschien.

1976 nahm die Gesellschaft für Versuchstierkunde Verhandlungen mit der englischen Fachzeitschrift „Laboratory Animals“ auf, die seit April 1967 als offizielles Organ der Laboratory Animal Science Association (LASA) herausgegeben wurde. Seit 1979 ist diese Zeitschrift das offizielle Organ der GV-SOLAS.

Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit* 

Sehr früh wurde von England ausgehend eine internationale Zusammenarbeit bei der Arbeit mit Versuchstieren angestrebt, was 1956 zur Gründung von ICLA (International Committee for Laboratory Animals) führte (1979 in ICLAS – International Council for Laboratory Animal Science – umbenannt). 1969 wurde die GV als Scientific Member in ICLAS aufgenommen.

Im Zuge der Vereinigung der europäischen Gesellschaften für Versuchstierkunde zur FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations; Gründung 1979 in Utrecht) beschloss die GV den englischen Namenszusatz SOLAS (Society for Laboratory Animal Science). Gemeinsame Tagungen der GV-SOLAS mit der FELASA finden seit 1981 im Dreijahresrhythmus statt. (mod. nach “Entwicklung der Versuchstierkunde in Deutschland“ Diss. Andreas Seide, TiHo Hannover 1996, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. H. Hackbarth)

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GV-SOLAS - Cover Magazin

Ordentliches Mitglied der GV-SOLAS kann jede an der Versuchstierkunde interessierte Person werden. Die Gesellschaft kann auch Firmen bzw. Organisationen als fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht) aufnehmen.

Jedes Mitglied kann wählen, ob sie/er die Zeitschrift „Laboratory Animals“ als offizielles Organ der Gesellschaft für Versuchstierkunde beziehen möchte.

Bei Antrag auf eine Mitgliedschaft sind aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zwei Bürgen zu benennen.

Mitgliedschaft MIT Bezug von „Laboratory Animals“ OHNE Bezug von Laboratory Animals
Ordentliche Mitglieder 70,00 € 35,00 €
Mitglieder im Ruhestand 70,00 € 35,00 €
Auszubildende keine Option 10,00 € (ohne Stimmrecht)
Fördernde Mitglieder 150,00 € (ohne Stimmrecht) keine Option

Bei Auslandsüberweisungen muss darauf geachtet werden, dass die Bankgebühren nicht zu Lasten des Vereins gehen, sondern der volle Beitrag dem Verein gut geschrieben wird.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag unter dem Betreff „Mitgliedschaft GV-SOLAS“ an sekretariat(at)gv-solas.de. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgen ordentliche Mitglieder der GV-SOLAS sein müssen, die grundsätzlich nicht beide aus dem Institut des Antragstellers sein dürfen. Die Neuaufnahmen finden jeweils quartalsweise statt.