|
Seit dem 1. 9. 2001 gilt die Tierschutz-Hundeverordnung, deren Umsetzung sowohl forschende Einrichtun-gen, die Versuchshunde halten und einsetzen, als auch kommerzielle Versuchstierzüchter vor kurzfristig nicht lösbare Probleme stellt. Langfristige Anpassungen der Versuchstierhaltungen würden in einigen Fällen den kompletten Ersatz bewährter Hundehaltungen bedeuten.
Dabei lassen nach wissenschaftlichen Kriterien einige der in der Tierschutz-Hundeverordnung geforderten Haltungsbedingungen - wie der freie Blick nach draußen oder der Auslauf im Freien- keine Verbesserung für die Hunde erwarten. Ihre Anwendung auf das Versuchstier Hund würde jedoch eine weitgehende Standardi-sierung verhindern und dadurch schwierige oder gar nicht interpretierbare Ergebnisse und vermutlich Mehr-fach- und Wiederholungsversuche mit erhöhtem Tierbedarf provozieren.
Die Novellierung der Hundehaltungsverordnung mit der primären Intention des Schutzes von Gebrauchs- und Haushunden wurde in Deutschland seit 1993 beraten.
Dabei wurde auch deutlich, dass in nahezu allen Punkten aus wissenschaftlichen Gründen Ausnahmen für Versuchstiere von der geplanten deutschen Hundehaltungsverordnung notwendig werden. Das veranlasste die GV-SOLAS bereits 1994 darauf hinzuweisen, dass Versuchshunde (weniger als 0,1% der in der BRD gehaltenen Hunde) besser in der 1992 vom Bundesrat geforderten eigenständigen Rechtsverordnung für Versuchstiere* berücksichtigt werden sollten. Damals bestand die Überzeugung, dass diese Argumente für eine spezifische Behandlung der Versuchshunde-Haltung auch vom BMELF akzeptiert wurden.
Die Forderung des Deutschen Tierschutzgesetzes, für die tierexperimentelle Forschung nur speziell für die-sen Zweck gezüchtete Tiere einzusetzen, impliziert darüber hinaus, dass diese Tiere von Geburt an als Ver-suchstiere anzusehen sind. Es erscheint daher zwingend notwendig, die Standardisierung auch auf die Zucht und Aufzucht der Versuchstiere anzuwenden.
In der nun geltenden Tierschutz-Hundeverordnung werden diese differenzierenden Gesichtspunkte zwi-schen Versuchshunden sowie Gebrauchshunden und Hobbytieren völlig ignoriert.
|