Tierschutz

Workshop zur Tierschutz-Hundeverordnung am 18. Dezember 2001 in Essen

Das Hauptproblem:

Seit dem 1. 9. 2001 gilt die Tierschutz-Hundeverordnung, deren Umsetzung sowohl forschende Einrichtun-gen, die Versuchshunde halten und einsetzen, als auch kommerzielle Versuchstierzüchter vor kurzfristig nicht lösbare Probleme stellt. Langfristige Anpassungen der Versuchstierhaltungen würden in einigen Fällen den kompletten Ersatz bewährter Hundehaltungen bedeuten.
Dabei lassen nach wissenschaftlichen Kriterien einige der in der Tierschutz-Hundeverordnung geforderten Haltungsbedingungen - wie der freie Blick nach draußen oder der Auslauf im Freien- keine Verbesserung für die Hunde erwarten. Ihre Anwendung auf das Versuchstier Hund würde jedoch eine weitgehende Standardi-sierung verhindern und dadurch schwierige oder gar nicht interpretierbare Ergebnisse und vermutlich Mehr-fach- und Wiederholungsversuche mit erhöhtem Tierbedarf provozieren.

Die Novellierung der Hundehaltungsverordnung mit der primären Intention des Schutzes von Gebrauchs- und Haushunden wurde in Deutschland seit 1993 beraten.
Dabei wurde auch deutlich, dass in nahezu allen Punkten aus wissenschaftlichen Gründen Ausnahmen für Versuchstiere von der geplanten deutschen Hundehaltungsverordnung notwendig werden. Das veranlasste die GV-SOLAS bereits 1994 darauf hinzuweisen, dass Versuchshunde (weniger als 0,1% der in der BRD gehaltenen Hunde) besser in der 1992 vom Bundesrat geforderten eigenständigen Rechtsverordnung für Versuchstiere* berücksichtigt werden sollten. Damals bestand die Überzeugung, dass diese Argumente für eine spezifische Behandlung der Versuchshunde-Haltung auch vom BMELF akzeptiert wurden.
Die Forderung des Deutschen Tierschutzgesetzes, für die tierexperimentelle Forschung nur speziell für die-sen Zweck gezüchtete Tiere einzusetzen, impliziert darüber hinaus, dass diese Tiere von Geburt an als Ver-suchstiere anzusehen sind. Es erscheint daher zwingend notwendig, die Standardisierung auch auf die Zucht und Aufzucht der Versuchstiere anzuwenden.
In der nun geltenden Tierschutz-Hundeverordnung werden diese differenzierenden Gesichtspunkte zwi-schen Versuchshunden sowie Gebrauchshunden und Hobbytieren völlig ignoriert.

*DS94/92 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Tierschutzes, Ziffer 4: "Der Bundesrat fordert die Bun-desregierung auf, eine Rechtsverordnung über die Haltung von Versuchstieren nach §2a Abs. 1 des TschG vorzulegen. Bei der Durchführung des TschG hat sich gezeigt, dass nähere Vorschriften über die Haltung von Versuchstieren drin-gend erforderlich sind. Dabei sind die neusten Erkenntnisse der Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Etholo-gie zugrunde zu legen."

Weitere Komplikationen:

Neben der deutschen Tierschutz-Hundeverordnung zielen auch andere Regelwerke auf die Verbesserung der Haltung von Hunden ab. So werden von Europarat und EU Ansätze bearbeitet, die mittelfristig ebenfalls von den Einrichtungen, die Hunde zu Forschungszwecken nutzen, berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden erhebliche, fachlich kompetente Vorarbeiten geleistet, an denen auch Experten aus Wissenschaft und Tierschutz beteiligt waren.

Zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren wurde im Mai 1993 in Berlin auf Initiative des BMELF ein europäischer Workshop veranstaltet, der sich mit den speziellen Anforderungen von Ver-suchstieren, auch besonders intensiv mit der Versuchshundehaltung, beschäftigte. Diese deutsche Initiative führte inzwischen zu einer Empfehlung zur Novellierung des Anhangs A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Wirbeltieren in Tierversuchen und anderen wissenschaftlichen Verfahren, die sowohl von den beteiligten Ländern als auch den beratenden Verbänden akzeptiert wird. In allen Beratungen und Exper-tenanhörungen war die Notwendigkeit der Standardisierung von Umwelt- und Haltungsbedingungen für Ver-suchstiere Konsens: Dies ist für Wissenschaftler und Behörden eine Voraussetzung für die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse auf nationaler und internationaler Ebene und damit für die internationale Zulassung von Medikamenten.

Empfehlung:

Die Gesellschaft für Versuchstierkunde hält daher den aktuellen Novellierungsvorschlag für Hunde im An-hang A des Europäischen Übereinkommens (GT 123 (2000) 55) für geeignet, eine dem wissenschaftlichen Standard entsprechende Haltung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tiere zu ermöglichen und schlägt vor, sie für die Beurteilung der Versuchstierzuchten und -Haltungen durch die Behörden zugrunde zu legen.