Uns alle betrifft das Problem der überzähligen Tiere in Versuchstierzuchten. Wir möchten diese Versuchstiere einem vernünftigen Zweck zuführen und sie als Futtertiere an Zoos, Falknereien oder Reptilien- und Greifvögel-Auffangstationen abgeben. Diesem Vorhaben steht die EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Nr. 1829/2003) entgegen, nach der für jeden gentechnisch modifizierten Stamm eine separate Genehmigung beantragt werden muss, um ihn als Futtermittel in Verkehr zu bringen.

Nur eine generelle Ausnahmeregelung nach Art. 15 Abs. 2 der VO 1829/2003 kann dieses Problem lösen. Diese Ausnahme muss jedoch von der Bundesregierung bei der EU-Kommission beantragt werden.

Bitte unterstützen Sie die Kampagne der GV-SOLAS. Helfen Sie, Politiker und Politikerinnen, Fachleute und Interessierte zu infomieren und letztendlich die Regierung zu diesem Schritt zu veranlassen. Schicken Sie untenstehenden offenen Brief an möglichst viele Adressaten in Forschungsinstituten, Ministerien usw. Nur gemeinsam können wir den nötigen Anstoss geben. Der offene Brief der GV ist hier verlinkt Brief GVO-Verfütterung GV-SOLAS 2022.

 

„Sehr geehrte/r Herr/Frau XX,

bei der Zucht von Versuchstieren (v.a. Mäuse) entstehen auch bei sorgfältigster Planung unvermeidlich Tiere, die nicht für Experimente genutzt werden können, da sie z.B. nicht alle notwendigen genetischen Merkmale aufweisen.

Solche überzähligen Versuchstiere  sollten einem vernünftigen Zweck zugeführt werden und z.B. als Futtertiere an Zoos, Falknereien oder Reptilien- und Greifvögel-Auffangstationen abgegeben werden können. Leider steht diesem Vorhaben die EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Nr. 1829/2003) entgegen, nach der gentechnisch veränderte Tiere kein Futtermittel sein dürfen bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung, die für jeden Stamm einzeln zu beantragen wäre, als Futtermittel genehmigt werden könnten.

Lösung diese Problems wäre eine generelle Ausnahmeregelung nach Art. 15 Abs. 2 der VO 1829/2003, in der die EU-Kommission festlegt, dass für Kadaver vormals unbehandelter gentechnisch veränderter Tiere der Risikogruppe 1 keine Einzel-Genehmigung als gentechnisch verändertes Futtermittel erforderlich ist.

Damit würde ein großer Beitrag für den Tierschutz geleistet, da dann weniger Futtertiere, die im Ausland nur für den Zweck der Verfütterung unter oft schlechten Bedingungen gezüchtet werden, importiert werden müssten. Gleichzeitig könnten schwere Nachteile für den Forschungsstandort Deutschland abgewendet, die Forschungsfreiheit gesichert und die biomedizinische Forschung gestärkt werden.

Bitte unterstützen Sie die deutschen Forscher und Forscherinnen in dieser Angelegenheit!“