GV -SOLAS

Gesellschaft für Versuchstierkunde

Ziele und Aufgaben

  • Primärer Ansprechpartner für Gesetzgeber und Öffentlichkeit zu Fragen der Versuchstierkunde und des Tierschutzes
  • Bildung von Arbeitsausschüssen zur Erstellung wissenschaftlicher Informationen und Publikationen mit Empfehlungscharakter auf diesem Gebiet.
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung der mit Tierversuchen befassten Personen, Zertifizierung entsprechender Kurse
  • Vergabe des Titels „Fachwissenschaftler für Versuchstierkunde GV-SOLAS“ (s. …)
  • Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen
  • Förderung der wissenschaftlichen Aktivität der Mitglieder
  • Förderung versuchstierkundlicher Forschungsvorhaben (s. …)
  • Vergabe von Preisen für exzellente versuchstierkundliche Arbeiten
  • Mitgliedschaft und Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien und Vereinigungen (z.B. FELASA, ICLAS, VBIO), s. auch unter “Zusammenarbeit”

VORSTAND DER GV-SOLAS 2021

Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung der ordentlichen Mitglieder. Die Wahl gilt als erfolgt, wenn einfache Stimmenmehrheit vorliegt. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der zwei Vize-Präsidenten/-Präsidentinnen ist möglich. Für den Sekretär/ die Sekretärin, den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin und die Vorstandsmitglieder für besondere Aufgaben ist eine zweimalige Wiederwahl möglich.

PositionNameE Mail

FÖRDERNDE MITGLIEDER DER GV-SOLAS

Sprecher: Sven Krage – foerdermitglieder@gv-solas.de

Ziele und Aufgaben: Die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft steht jeder Person bzw. jeder Institution offen, die die Arbeit der Gesellschaft für Versuchstierkunde finanziell unterstützen möchte.

Die fördernden Mitglieder sind über ihren Sprecher im wissenschaftlichen Beirat der Gesellschaft vertreten und werden von ihm über die laufenden Arbeiten und Ziele der GV informiert. Daher ermöglicht die Mitgliedschaft eine enge Rückkopplung zwischen Industrie und dem Wissenschaftsbereich der Versuchstierkunde.

Fördermitglieder werden bei der Vergabe von Ausstellungsflächen im Rahmen von Tagungen bevorzugt berücksichtigt.

Organisation: Die Gründung dieses Ausschusses erfolgte Mitte der siebziger Jahre. Zurzeit gibt es 70 fördernde Mitglieder. Der Sprecher der fördernden Mitglieder wird jeweils für drei Jahre aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Gleiches gilt für den Stellvertreter.

Pro Jahr wird eine Sitzung im Rahmen der GV-SOLAS Tagung abgehalten.

Mitgliedersuche: Es werden immer Mitglieder gesucht, die die Arbeit der Gesellschaft finanziell unterstützen möchten.

Satzung der Gesellschaft für Versuchstierkunde / Society for Laboratory Animal Science (GV-SOLAS)

Stand 13.09.2013

Satzung als PDF »

§ 1

Die “Gesellschaft für Versuchstierkunde” (GV -SOLAS) ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Biberach an der Riss. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der §§ 51-66 AO 1977. Die Gesellschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss interessierter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auf nationaler und internationaler Basis und hat den Zweck, die Wissenschaft auf dem Gebiete der Versuchstierkunde und ihrer Nutzanwendung zu fördern. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch Vortragstagungen, die Bildung von Arbeitsausschüssen über Spezialfragen des Fachgebietes, die Publikation der Ergebnisse der Arbeitsausschüsse, sowie Vergabe von Forschungsaufträgen und Ausschreibung von Preisen für wissenschaftliche Arbeiten und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nach bestimmten Richtlinien.

§ 2

1) Bewerbungen um eine Mitgliedschaft nimmt der Vorstand schriftlich entgegen. Vorstand und Beirat entscheiden über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Gründe für die Nichtaufnahme werden nicht bekannt gegeben. Die Aufnahme ist erst nach Eingang des Mitgliedbeitrages rechtskräftig.

2) Mit der Aufnahme werden gleichzeitig die Bestimmungen dieser Satzung anerkannt.

3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme steht dem Bewerber/der Bewerberin das Recht zu, die Mitgliederversammlung schriftlich um eine endgültige Entscheidung anzurufen.

4) Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich jeder/jede an der Versuchstierkunde interessierte Wissenschaftler/Wissenschaftlerin werden. Es sind zwei Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zu benennen, die ihre Bürgschaft durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen.

5) Außerordentliche Mitglieder können Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden. Außerordentliche Mitglieder haben beratende Stimme. Es sind zwei Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zu benennen, die ihre Bürgschaft durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen.

6) Personen oder Institutionen die bereit sind, die Ziele der GV-SOLAS zu unterstützen, können von Vorstand und Beirat zu fördernden Mitgliedern ernannt werden. Sie haben kein Stimmrecht.

7) Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die Versuchstierkunde erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch einstimmigen Beschluss von Vorstand und Beirat.

8) Zwecks Förderung der wissenschaftlichen Beziehungen zu anderen Gesellschaften können korrespondierende Mitglieder ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag von Vorstand und Beirat durch Wahl in der Mitgliederversammlung.

9) Die Gesellschaft kann ordentlichen Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen die Führung einer von ihr definierten Berufsfachbezeichung gestatten. Die Voraussetzungen für Erteilung dieser Berufsfachbezeichung sind in einer Geschäftsordnung zu fixieren und durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.

10) Die Mitgliedschaft erlischt zum Ende des Jahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde, durch schriftliche Austrittserklärung beim Vorstand. Außerdem erlischt die Mitgliedschaft:

  • durch den Tod,
  • durch Streichung, wenn das Mitglied das Ansehen der GV-SOLAS schädigt oder seiner Beitragsverpflichtung nicht nachkommt. Über die Streichung entscheidet der Vorstand.

11) Ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder sind verpflichtet, den durch die Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

12) Ordentliche Mitglieder, die ihren Beruf alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben oder sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, zahlen auf Antrag den reduzierten Mitgliedsbeitrag, haben dann jedoch keinen Anspruch auf die Zeitschrift „Laboratory Animals“. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Vorjahres im Sekretariat eingegangen sein.

§ 3

1) Die Organe der Gesellschaft bestehen aus:

  • dem Vorstand,
  • dem Beirat,
  • der Mitgliederversammlung.

2) Der Vorstand besteht aus:

  • einem Präsidenten/ einer Präsidentin,
  • zwei Vize-Präsidenten/ -Präsidentinnen,
  • einem Sekretär/ einer Sekretärin,
  • einem Schatzmeister/ einer Schatzmeisterin,
  • bis zu zwei Vorstandsmitgliedern für besondere Aufgaben.

3) Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch geheime Abstimmung der ordentlichen Mitglieder. Die Wahl gilt als erfolgt, wenn einfache Stimmenmehrheit vorliegt. Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der zwei Vize-Präsidenten/-Präsidentinnen ist möglich. Für den Sekretär/ die Sekretärin, den Schatzmeister/ die Schatzmeisterin und die Vorstandsmitglieder für besondere Aufgaben ist eine zweimalige Wiederwahl möglich.

4) Neugewählte Vorstandsmitglieder übernehmen die Geschäfte am 1. Januar des der Wahl folgenden Jahres. Bis dahin bleibt der frühere Vorstand im Amt.

5) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei der im Vereinsregister eingetragenen Personen (Präsident/ Präsidentin, Vize-Präsidenten/ VizePräsidentinnen, Sekretär/ Sekretärin oder Schatzmeister/ Schatzmeisterin).

6) Der Beirat besteht aus den Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse, dem Sprecher/ der Sprecherin der fördernden Mitglieder (beratend), dem Sprecher/ der Sprecherin der Interessengemeinschaft der Tierpfleger der GV -SOLAS (beratend), den von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählten Personen und den Vertretern der Gesellschaft in anderen Gremien und Vereinigungen. Die Mitglieder des Beirates können für höchstens drei Wahlperioden (neun Jahre) im Amt bleiben.

7) Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern der GV -SOLAS, den außerordentlichen (beratend) und den fördernden Mitgliedern (beratend). Sie ist beschlussfähig, wenn sie mindestens zwei Monate vorher ordnungsgemäß vom Präsidenten/ von der Präsidentin im Einvernehmen mit dem Vorstand einberufen wurde.

§4

1) Zu den Vorstandssitzungen lädt der Präsident/ die Präsidentin ein.

2) Der Mitgliederversammlung ist es vorbehalten, durch einfache Mehrheit zu entscheiden über

  • Wahl des Vorstandes,
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
  • Wahl der Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen,
  • Entlastung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Wahl der Vorsitzenden und Mitglieder der Arbeitsausschüsse,
  • Wahl von Mitgliedern in andere Gremien, Kommissionen und Vereinigungen,
  • Vorschlag von Ort, Zeit und Themen für die nächste Vortragstagung,
  • Vorschlag von Tagesordnungspunkten für die nächste Mitgliederversammlung,
  • Bestätigung von Geschäftsordnungen.

3) Über die Zusammenarbeit der Gesellschaft mit anderen Organisationen entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit aller anwesenden ordentlichen Mitglieder. Die Gesellschaft kann sich durch gewählte Mitglieder in nationalen und internationalen Gremien und Vereinigungen vertreten lassen.

4) Auf schriftlichen Antrag von 30% der Mitglieder muss der Präsident/ die Präsidentin innerhalb von acht Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

5) Die Rechnungsprüfung zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder der GV-SOLAS. Nach ihrem Bericht ist der Mitgliederversammlung der Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin zu stellen.

6) Der Präsident/ die Präsidentin erstattet der Mitgliederversammlung Bericht über den zurückliegenden Geschäftszeitraum und sorgt gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

7) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung beurkundet der Sekretär/ die Sekretärin.

§ 5

1) Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung statt.

2)Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Anschrift gerichtet ist. Das Einberufungsschreiben und die Tagesordnung können auch in elektronischer Form als E-Mail mit Anhang (z. B. einer PDF-Datei) an diejenigen Mitglieder verschickt werden, die einer solchen telekommunikativen Zustellungsart zuvor zugestimmt haben.

3) Die Gesellschaft veranstaltet in der Regel in jedem Jahr eine Vortragstagung, an der auch Nichtmitglieder teilnehmen können.

4) Zur Bearbeitung von Spezialfragen des Fachgebietes werden Arbeitsausschüsse gebildet. Die Aufgaben werden den Ausschüssen vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung zugewiesen. Der Vorstand kann Prioritäten festlegen. Zur Mitwirkung in den Arbeitsausschüssen können auch Nichtmitglieder gebeten werden. Die Vorsitzenden erstatten den Mitgliedern jährlich einmal Bericht. Die Mitglieder der Ausschüsse sind alle drei Jahre zu wählen. Die Amtsdauer der Vorsitzenden ist auf drei Wahlperioden (neun Jahre) begrenzt. Die Arbeitsausschüsse sind nach Erfüllung ihrer Aufgaben aufzulösen, desgleichen wenn sie zwei Jahre nicht getagt haben. Mitglieder dieser Arbeitsausschüsse verlieren die Mitgliedschaft im Ausschuss, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht teilgenommen haben und dem/ der Vorsitzenden eine schriftliche Stellungnahme zu den Tagesordnungspunkten nicht zugeleitet haben. Die Ausschüsse, d.h. der/ die Vorsitzende zusammen mit den von der Mitgliederversammlung gewählten Ausschussmitgliedern, sind für den Inhalt der erarbeiteten und gegebenenfalls zur Publikation vorgesehenen Ergebnisberichte voll verantwortlich. Der Entscheid zur Freigabe der Ausschusspapiere für eine Publikation wird vom Vorstand zusammen mit dem Beirat getroffen und bedarf der einfachen Mehrheit. Die Entscheidung kann auch auf dem Korrespondenzwege zu Händen des Sekretärs/ der Sekretärin vorgenommen werden.

5) Die Interessen der Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technischen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen werden durch die “Interessengemeinschaft der Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und des technischen Personals (IGTP)” wahrgenommen. Die IGTP gibt sich in Abstimmung mit dem Vorstand der GV-SOLAS eine Satzung. Ihr Sprecher/ ihre Sprecherin ist im Beirat der GV-SOLAS vertreten. Die Aufgaben der IGTP sind die Fort- und Weiterbildung für Tierpfleger/ Tierpflegerinnen und technische Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Versuchstierbereich.

§ 6

Die Satzung kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge müssen mindestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingebracht und spätestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung zusammen mit der Einladung den Mitgliedern besonders bekannt gemacht werden.

§ 7

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§ 8

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

§ 9

Personen dürfen weder durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, noch durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 10

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft sowie bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Gesellschaft einer oder mehreren wissenschaftlichen Institutionen zu, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Auswahl dieser Institution erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Beschlüsse über die

Forschungsförderung durch die GV SOLAS

Forschungsförderung: Corona-Edition 2021!

Seit Beginn der Pandemie arbeiten viele Tierhaltungen unter besonderen Bedingungen. Arbeitsschwerpunkte und Projekte ließen sich vielfach nicht wie geplant umsetzen. Dies hatte (unter anderem) Auswirkungen auf das Forschungsförderungsprogramm der GV-SOLAS. Im vergangenen Jahr 2020 wurde keine Förderung vergeben. Zum Ausgleich bieten wir unseren Mitgliedern in diesem Jahr eine außerplanmäßige Antragstellung an.

Bis zum 31.10. 2021 können Sie ihre Anträge einreichen!

Forschungsförderung durch die GV SOLAS

Das fundierte Fachwissen über Versuchstiere stellt unsere Basis für die tägliche Arbeit dar. Zucht und Haltung, Planung und Experiment können ebenso wie Aus-, Fort- und Weiterbildung nur optimal umgesetzt werden, wenn wir unser versuchstierkundliches Wissen ständig vertiefen und erweitern.

Aufgrund der Vielzahl der Spezies gibt es viele Ansatzpunkte. Jede/r Kollege/in kennt die Situation, im täglichen Betrieb einem Sachverhalt zu begegnen, der nicht zufriedenstellend geklärt ist und den es sich zu erforschen lohnt.
Viele Tierhaltungen verfügen als reine Serviceinrichtungen innerhalb der wissenschaftlichen Institutionen jedoch nicht über finanzielle Möglichkeiten zur Umsetzung von versuchstierkundlichen Forschungsprojekten.

Das Angebot der GV-SOLAS zur Unterstützung von Forschungsvorhaben möchte einen Beitrag dazu leisten, wie Ideen für die Vertiefung der versuchtierkundlichen Kenntnisse in ein konkretes Projekt umgesetzt werden können.

Bitte informieren Sie sich gern auf dieser Seite über die Antragstellung!

ANTRAG AUF FORSCHUNGSFÖRDERUNG DURCH DIE GV-SOLAS

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welchen Umfang und Zielsetzung hat die Förderung?

  • Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Mitglied der GV-SOLAS sein.
  • Die maximale Förderungssumme beträgt 25.000 € und wird alle zwei Jahre vergeben.
  • Die Förderung soll vorzugsweise eine Anschubfinanzierung darstellen. Die Weiterfinanzierung der Projekte durch andere Geldgeber (z.B. DFG) ist erwünscht.
  • Das Versuchsvorhaben sollte so geplant sein, dass die Arbeiten innerhalb von 2 Jahren zum Abschluss gebracht werden können.
  • Mit der Annahme von Fördermitteln der GV-SOLAS verpflichtet sich der Antragsteller/die Antragstellerin, über den Fortgang des Projekts zu berichten. Als Ersatz für die Berichte werden auch Vorträge oder Poster (sofern diese im Rahmen einer Jahrestagung der GV-SOLAS präsentiert wurden) sowie Publikationen oder Publikationsmanuskripte akzeptiert.

Einsendung

Der vom Antragsteller und Institutsleiter signierte Antrag ist per E-Mail zusammen mit dem Lebenslauf und der Publikationsliste des Antragstellers einzureichen bei:

Ulrike Teichmann
forschungsfoerderung@gv-solas.de

Bitte fassen Sie Ihre verschiedenen Dokumente (Antrag, Lebenslauf, Publikationsliste) in einem PDF zusammen.

Deadlines

Anträge sind üblicherweise bis zum 31.10. eines geraden Jahres (2022, 2024…) einzureichen. Ausnahmsweise ist in diesem Jahr eine Antragstellung im ungeraden Jahr bis zum 31.10.2021 möglich. Die Antragsteller erhalten bis spätestens 15.12. eine Eingangsbestätigung. Nur vollständige und termingerecht eingegangene Anträge werden bearbeitet. Die eingegangenen Anträge werden bis spätestens 15.01. des Folgejahres begutachtet. Auf der Basis der Gutachten wählen Vorstand und Beirat der GV-SOLAS ein Vorhaben zur Förderung aus und entscheiden über Förderungsvolumen und Auszahlungsmodalitäten. Die Antragsteller werden bis zum 31.03. über das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens informiert.

Begutachtungsverfahren

  • Der Vorstand der GV-SOLAS wählt mindestens zwei Fachgutachter aus, die den Antrag beurteilen.
  • Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender fünf Kriterien:
    • Antragsform (Klarheit und Übersichtlichkeit des Antrags)
    • Planung des Arbeitsprogramms (adäquate Methoden, adäquate Versuche, Eignung des Programms zur Beantwortung der spezifischen wissenschaftlichen Fragestellung)
    • Versuchstierkundliche Relevanz und Aktualität
    • Originalität (Neuartigkeit / Kreativität des Projekts)
    • Aussichten auf Fortführung des Projekts nach Anschubfinanzierung
  • Die Gutachter sollten nicht aus dem Institut des Antragsstellers stammen oder auch sonst keine anderweitige Zusammenarbeit mit dem Antragsteller haben, um Interessenskonflikte zu vermeiden
  • Es muss eine klare Ausrichtung auf das 3R-Prinzip erkennbar sein.
  • Die Antragsteller verpflichten sich zum Einhalten der ARRIVE-Guidelines (www.nc3rs.org.uk/ARRIVE).
  • Für die Planung werden die PREPARE-Guidelines empfohlen (https://norecopa.no/PREPARE).

Zusammenarbeiten mit anderen Fachgesellschaften

ENTWICKLUNG DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT*

Sehr früh wurde von England ausgehend eine internationale Zusammenarbeit bei der Arbeit mit Versuchstieren angestrebt, was 1956 zur Gründung von ICLA (International Committee for Laboratory Animals) führte (1979 in ICLAS – International Council for Laboratory Animal Science – umbenannt). 1969 wurde die GV als Scientific Member in ICLAS aufgenommen.

Im Zuge der Vereinigung der europäischen Gesellschaften für Versuchstierkunde zur FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations; Gründung 1979 in Utrecht) beschloss die GV den englischen Namenszusatz SOLAS (Society for Laboratory Animal Science). Gemeinsame Tagungen der GV-SOLAS mit der FELASA finden seit 1981 im Dreijahresrhythmus statt.

(mod. nach “Entwicklung der Versuchstierkunde in Deutschland“ Diss. Andreas Seide, TiHo Hannover 1996, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. H. Hackbarth; * mod. nach Wolf H. Weihe, 1989, 27. Tagungsband, Hannover, „25 Jahre GV“)

Geschichtliches

Die ersten Impulse zur Entwicklung und Etablierung der Versuchstierkunde in Europa gingen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Großbritannien aus. Unter dem Einfluss des 1876 verabschiedeten „Animal Cruelty Acts“ wurden nicht nur die Qualität und die Zahl der Tierversuche überwacht, sondern auch die Bemühungen intensiviert, eine Verbesserung des hygienischen und genetischen Standards zu erreichen. Während es in Großbritannien 1926 zur Gründung der University Federation of Animal Welfare und 1938 zur Gründung der gleichnamigen Vereinigung kam und damit die Bemühungen um eine Standardisierung vorangetrieben wurden, wurde in Deutschland die Haltung und Zucht der Versuchstiere zumindest in kleineren Instituten von Tierpflegern durchgeführt. Die Versuchstierkunde im eigentlichen Sinne gab es noch nicht. Die Entwicklung der Versuchstierkunde als eigenständige Wissenschaftsdisziplin begann in Deutschland in den 1950er Jahren. Vor der Gründung der Gesellschaft für Versuchstierkunde haben in der Bundesrepublik drei Interessengruppen existiert:

a) der Arbeitskreis für Versuchstierfragen an den Dahlemer Instituten der Freien Universität Berlin seit 1956,

b) der Arbeitsausschuss für Versuchstierfragen am Zentralinstitut für Versuchstierzucht in Hannover seit 1958, und

c) der Arbeitskreis für Versuchstierkunde seit Sommer 1963. Dieser Arbeitskreis ist als direkter Vorläufer der Gesellschaft für Versuchstierkunde anzusehen.

In der DDR wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe für Versuchstierkunde bis 1969 hinausgezögert, da zunächst die Hoffnung bestand, in die westdeutsche Gesellschaft für Versuchstierkunde eintreten zu können. Dies ließen die politischen Verhältnisse jedoch nicht zu.

Die Gesellschaft für Versuchstierkunde war die erste europäische Vereinigung für Versuchstierkunde. Die Gründungsversammlung der Gesellschaft, an der 73 Personen teilnahmen, trat am 30. April 1964 in Wiesbaden zusammen. Nachdem man sich hier nicht auf einen Entwurf einer Satzung einigen konnte, wurde ein Satzungsausschuss eingesetzt. Er bestand aus sieben Personen unter Vorsitz von Dr. Werner Wilk, Biberach. Dieser Ausschuss erarbeitete die revidierte Fassung der Satzung, die auf der 2. Tagung am 20. Oktober 1964 von der Mitgliederversammlung in Hannover verabschiedet wurde. Im Anschluss wurde der erste Vorstand gewählt:

  • Vorsitzender Prof. Dr. Dr. K. Drepper, Berlin-Dahlem
  • 1. stellvertretender Vorsitzender Dr. R. Loosli, Füllinsdorf, Schweiz
  • 2. stellvertretender Vorsitzender Dr. U. Haakh, Tübingen
  • Schatzmeister Dr. W. Schumacher, Frankfurt am Main Schriftführer Dr. W. Jöchle, Brunnthal 2

Um die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen, wurden vier Arbeitsausschüsse eingerichtet:

  1. Arbeitsausschuss für die Wahl des Tiermaterials, Leiter: Prof. G.H.M. Gottschewski, Max-Planck-Institut für Tierzucht und Tierernährung, Mariensee
  2. Arbeitsausschuss für die Methodik der SPF-Tierhaltung, Leiter: Prof. G. Wellmann, Bundesgesundheitsamt, Max-von-Pettenkofer-Institut, Berlin-Dahlem
  3. Arbeitsausschuss für Fütterung und Ernährung, Leiter: Prof. Dr. Dr. H. Drepper, Universität München
  4. Arbeitsausschuss für Standardisierung von Methoden der Versuchstierhaltung, Leiter: Dr. Wilk, Fa. Dr. Karl Thomae, Biberach.

Als Organ für Bekanntmachungen der Gesellschaft wurde die im VEB Gustav Fischer Verlag erscheinende „Zeitschrift für Versuchstierkunde“ vorgeschlagen. Mit der Aufnahme diesbezüglicher Verhandlungen wurde Dr. Spiegel, Hannover, beauftragt. Bei dieser Zeitschrift handelte es sich um die erste versuchstierkundliche Zeitschrift im internationalen Buchhandel überhaupt. Der 1. Band erschien 1961. Herausgeber waren P. Cohrs, H. Heinecke und A. Spiegel. Sie wiesen in ihrem Geleitwort auf die steigende Bedeutung der Versuchstierkunde hin und sahen die Aufgabe der Zeitschrift in der Sammlung einschlägiger Publikationen, da diese bisher sehr verstreut in verschiedenen Zeitschriften, Kongressberichten oder Mitteilungen von Institutionen erschienen waren. Unter dem Titel „Zeitschrift für Versuchstierkunde“ erschien das Journal bis 1990, Band 33. Nachfolgewerk wurde die Zeitschrift „Journal of Experimental Animal Science“, deren Band 34 im Januar 1991 erschien.

1976 nahm die Gesellschaft für Versuchstierkunde Verhandlungen mit der englischen Fachzeitschrift „Laboratory Animals“ auf, die seit April 1967 als offizielles Organ der Laboratory Animal Science Association (LASA) herausgegeben wurde. Seit 1979 ist diese Zeitschrift das offizielle Organ der GV-SOLAS.

Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit*

Sehr früh wurde von England ausgehend eine internationale Zusammenarbeit bei der Arbeit mit Versuchstieren angestrebt, was 1956 zur Gründung von ICLA (International Committee for Laboratory Animals) führte (1979 in ICLAS – International Council for Laboratory Animal Science – umbenannt). 1969 wurde die GV als Scientific Member in ICLAS aufgenommen.

Im Zuge der Vereinigung der europäischen Gesellschaften für Versuchstierkunde zur FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations; Gründung 1979 in Utrecht) beschloss die GV den englischen Namenszusatz SOLAS (Society for Laboratory Animal Science). Gemeinsame Tagungen der GV-SOLAS mit der FELASA finden seit 1981 im Dreijahresrhythmus statt. (mod. nach “Entwicklung der Versuchstierkunde in Deutschland“ Diss. Andreas Seide, TiHo Hannover 1996, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. H. Hackbarth;

Jetzt Mitglied der GV-SOLAS werden

Ordentliches Mitglied der GV-SOLAS kann jede/r an der Versuchstierkunde interessierte Wissenschaftler/in werden. Die Gesellschaft kann auch Nichtwissenschaftler/innen als außerordentliche Mitglieder und Firmen bzw. Organisationen als fördernde Mitglieder (jeweils ohne Stimmrecht) aufnehmen.

In den Beiträgen für ordentliche und fördernde Mitglieder ist der Bezug der Zeitschrift “Laboratory Animals” als offizielles Organ der Gesellschaft für Versuchstierkunde eingeschlossen. Außerordentlichen Mitglieder und Mitglieder über 65 Jahre können die Zeitschrift optional hinzubuchen.

Bei Antrag auf diese außerordentliche Mitgliedschaft sind aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder der GV-SOLAS zwei Bürgen zu benennen.

Mitgliedschaft MIT Bezug von “Laboratory Animals” OHNE Bezug von Laboratory Animals
ordentliche Mitglieder 70,00 € seit 01.01.2017 Keine Option
außerordentliche Mitglieder 70,00 € seit 01.01.2017 25,00 € seit 01.01.2017
Mitglieder über 65 Jahre 70,00 € seit 01.01.2017 25,00 € seit 01.01.2017
Auzubildende Keine Option 10,00 €
fördernde Mitglieder 150,00 € seit 01.01.2017 Keine Option

Bei Auslandsüberweisungen muss darauf geachtet werden, dass die Bankgebühren nicht zu Lasten des Vereins gehen, sondern der volle Beitrag dem Verein gut geschrieben wird.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag unter dem Betreff “Mitgliedschaft GV-SOLAS/IGTP” an sekretariat(at)gv-solas.de. Bitte achten Sie darauf, dass die Bürgen ordentliche Mitglieder der GV-SOLAS sein müssen. Die Neuaufnahmen finden jeweils quartalsweise statt.